... mega gärn
of Lozärn.

Auswirkungen Stromgesetz 

Mit der Annahme des Stromgesetz durch die Schweizer Bevölkerung ändert sich ab dem 01. Januar 2025 die Möglichkeiten der privaten Betreibern von Photovoltaik-Anlagen. Neu können virtuelle Zusammenschlüsse für den Eigenverbrauch (vZEV) und Lokale Energiegemeinschaften (LEG) gebildet werden. 

vZEV
Bisher konnten mehrere Parteien hinter einem Netzanschlusspunkt z.B. Mieter oder Stockwerkeigentümer ein ZEV gründen und den produzierten Photovoltaik-Strom innerhalb des Gebäudes gemeinsam nutzen.

Neu können mehrere Netzanschlusspunkte virtuell zusammengefasst werden. Innerhalb einem vZEV können mehrer Zähler zusammengefasst werden. Der Eigenverbrauch kann somit innerhalb einer Überbauung, Quartier oder über mehrere Gebäude optimiert werden ohne bauliche Massnahmen. 

LEG 

Noch weiter geht die Möglichkeit eine Lokale Energiegemeinschaft (LEG) zu gründen. Neu können sich Produzenten und Verbraucher zusammenschliessend und eine LEG gründen. Dabei darf das öffentliche Stromnetz genutzt werden dafür muss aber ein Anteil Netzgebühr bezahlt werden. 

Mindest-Einspeisevergütung

Aktuell sind die Anpassungen nach der Vernehmlassung der Verordnung noch nicht publiziert. Das Gesetz schreibt aber eine Minimalvergütung für PV-Strom vor.

Meine Anfrage zum Strom

Unsere Energieversorgung ändert sich von der zentralen zur dezentralen Versorgung. Bei einem JA zum
Strom-
Gesetz vom 09. Juni 2024 ergeben sich Änderungen auch auf kantonaler Ebene.  
Mit dem raschen Zubau von PV-Anlagen stossen unsere Kabelverteilnetze an die Belastungsgrenze. An sonnigen Tagen «droht» ein Stromüberfluss. Der Netzbetreiber hat eine Abnahmepflicht, auch von privaten Kleinanlagen. Im Geoportal zeigt der Kanton auf, welches Solarpotential auch in Büron vorhanden ist. Ist die Netz-infrastruktur dazu bereit oder könnten Stromspeicher eine künftige Lösung sein? 
Die Preisgestaltung der privaten Stromeinspeisung sorgt schon heute für rote Köpfe. Das künftig mögliche «dynamische» Preismodell macht das Ganze komplexer. Klar ist, dass das Tag/Nacht-
Tarifmodell der CKW nicht mehr zeitgemäss ist. Viele laden ihr Elektroauto oder ihren Wasserboiler mit günstigem Nachtstrom, während wir am Tag immer öfter einen Stromüberfluss haben.  

Eingereichte Anfrage: Link 

Medienartikel

Luzerner Zeitung: Link

Surseer Woche: Link

Kantonales Energiegesetz

Das kantonale Energiegesetz wird in drei Etappen auf die Energiestrategie 2050 ausgerichet.

Der Fokus der ersten Etappe liegt auf der Versorgungssicherheit.

Im Kanton Luzern besteht neu eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen bei Neubauten und Dachsanierungen. Damit soll das Potenzial auf bestehender Infrastruktur und bei neuen Projekten voll ausgeschöpft werden. Die Anlagen müssen die Dachfläche bestmöglich nutzen und nicht nur den Eigenbedarf decken.

Ein Verbrauch der lokalen Produktion reduziert die Notwendigkeit für den teuren Netzausbau und verstärkt die Versorgungssicherheit.

Die zweite Etappe befasst sich mit der fossilfreien Wärmeerzeugung und in der dritten Etappe werden weitere Forderungen aus dem Klima- und Energiebericht des Kanton Luzerns und Anforderungen vom Bund umgesetzt.

Fakten zum Stromgesetz:

Schweizer Strom 
Das Stromgesetz (ehemals Mantelerlass) bildet die Grundlage für mehr Strom aus erneuerbaren Quellen. Wasser, Sonne, Wind und Biomasse werden zu Schweizer Strom. Grösste Beachtung verdient die Winterproduktion. Hier sind wir -je nach Wetter- vom Ausland abhängig.

Wasserkraft stärken
Im Fokus steht deshalb mit 16 Projekten der Ausbau der Wasserkraft. Auch Photovoltaikanlagen im hochalpinen Raum und auf bestehenden Gebäuden tragen künftig massgebend zur Stromversorgung bei. Dazu kommen Anlagen für Biomasse und Windanlagen in klar definierten Zonen. Diese sorgen teils für Kritik. Wichtig für mich ist, dass nur Anlagen gebaut werden, welche die gesetzlichen Anforderungen zu 100% erfüllen. 

Netzausbau
Der massive, dezentrale Zubau der Stromproduktion erfordert die Anpassung der Netzinfrastruktur. Auf dem Land sind die Kosten oft höher als in städtischen Gebieten. Diese werden umverteilt und solidarisch von den Stromlieferanten getragen.

Stromverbrauch 2023 sinkt, Produktion steigt
Der Verbrauch ist um 1,7% gesunken, die Produktion um 13,5% gestiegen. Die Schweiz produzierte theoretisch gerechnet mehr Strom als sie verbrauchte. Wichtig zu wissen, enthalten in der Produktion ist auch die Kernenergie mit einem Anteil von rund 29%. Diese muss bis 2050 ersetzt werden. 

AKW weiter am Netz
Die obigen Zahlen zeigen, der Ausstieg aus der Kern-energie ist noch rund 23,5 Terawattstunden entfernt.

Diese Menge mit immer verfügbarer Bandenergie zu ersetzen, ist eine Heraus-forderung, die noch nicht gelöst ist. Der Vorschlag, unsere AKW so lange am Netz zu halten, wie sie sicher sind, ist für mich prüfenswert. Die offenen AKW-Strom-Fragen sind jedoch nicht Bestandteil des Stromgesetzes.