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of Lozärn.

Wie wird die AHV finanziert?

Die AHV wird nach dem sogenannten Umlageverfahren finanziert. Die eingenommenen Beiträge der arbeitenden Bevölkerung werden innerhalb der gleichen Zeitperiode für Leistungen an die Renten-berechtigten wieder ausgegeben, also «umgelegt». Im Unterschied zu den Pensionskassen wird in der AHV kein Geld angespart.

 

Hier liegt das Finanzierungs-Problem. Je kleiner die arbeitende Seite wird, desto kleiner sind auch die einbezahlten Beiträge. Da wir auf der Gegenseite immer älter werden, also länger eine Rente beziehen, kann das Ganze nicht mehr selbst finanziert werden. Das System konnte in der Vergangenheit immer wieder stabilisiert werden, da man die Mehrwertsteuer und Zuschüsse anhob und sich die demografische Entwicklung wieder anglich. Mit der Babyboomer-Generation als neue Bezüger und der Abnahme der künftig zahlenden Generationen gerät das System ab 2030 in arge Schieflage. Eine 13. AHV-Rente für alle beschleunigt das Ganze zusätzlich und muss mit höheren Lohnabzügen und Steuer-erhöhungen kompensiert werden. Grösstenteils finanziert durch die arbeitende Bevölkerung.

 

Wie kann man die AHV in Zukunft sichern?

Die Renteninitiative korrigiert ab 2033 das Bezugsalter auf 66 Jahre und koppelt dieses danach an die Lebenserwartung. Somit würden die Ein- und Auszahlungen im Gleichgewicht bleiben, ohne zusätzliche steuerliche Belastungen. Die Geschichte zeigt, dass die AHV immer wieder Bezugsänderungen vornehmen musste. Nächstmals wären im Jahr 2033 Frauen und Männer betroffen. Die Branchenlösungen für Frühpensionierungen (z.B. FAR-Baumeister-verband) werden unter den Sozialpartnern (GAV) separat geregelt.

 

Keine zusätzliche Belastung für Mittelstand 

Wir müssen zu unserem einmaligen Sozialversicherungs-System Sorge tragen und das «Fuder» nicht mit verführerischen Wünschen und Forderungen überladen. Die FDP übernimmt Verantwortung auch für die künftigen Generationen und lehnt die Geldverteilung mit der Giesskanne ab. Der Mittelstand, die Familien und die arbeitende Bevölkerung kann und darf nicht weiter belastet werden.

Unser Sozial-System ist weltweit führend

 

Die AHV hilft…

Menschen, die nicht mehr arbeiten, Witwen und Witwer sowie Waisen. Auch ohne Einzahlung erhält man die Minimal-Rente.
Finanziert durch Arbeitgeber und Lohnabzüge Arbeitnehmer.

Die IV hilft…

Menschen, die nicht -oder weniger- arbeiten können, weil sie gesundheitliche Probleme haben. Unterstützt auch Umschulungen.
Finanziert durch Arbeitgeber und Lohnabzüge Arbeitnehmer.

 

Die zweite Säule hilft…

1985 trat das Bundesgesetz BVG in Kraft. Damit wurde das drei Säulen-System für eine umfassende Altersvorsorge eingeführt.
Finanziert durch Arbeitgeber und Lohnabzüge Arbeitnehmer.

 

Die dritte Säule hilft…

Die gebundene Vorsorge ist freiwillig und kann max. 5 Jahre über das ordentliche Rentenalter mit Steuervorteilen geäufnet werden. 
Finanziert durch Spareinlagen Arbeitnehmer.

 

Wer hilft, wenn das Geld im Alter nicht ausreicht?

Zur Sicherung der Lebenshaltungskosten gibt es seit 1966 die Ergänzungsleistungen (EL). 

 

Die EL hilft…

Für den Lebensunterhalt, für die Miete, für die medizinische Versorgung oder für den Aufenthalt in einem Heim. Die EL sichern die Lebenshaltungskosten. Wie viel und ob eine Person EL-Leistungen bekommt, ist Einkommens- und Vermögensabhängig und wird persönlich berechnet. EL-Ausgaben werden von Bund, Kanton und den Gemeinden gemeinsam finanziert.

 

Die Sozialhilfe hilft…

Zur Existenzsicherung einer Person. Zuständig dafür ist die Wohnsitzgemeinde der hilfsbedürftigen. Die Gemeinde ist auch zuständig für Inkasso und Alimenten-Bevorschussungen. Finanziert wird die Sozialhilfe durch die Gemeinde.

 

Prämienverbilligungen Krankenkassen…

Berechtigt ist im Kanton Luzern, wenn die Krankenkassenprämien höher sind als ein bestimmter Prozentsatz des massgebenden Einkommens bei einem maximalen Vermögen. 
Finanziert durch Bund und Kanton Luzern.

 

Arbeitslosenversicherung ALV…

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) sorgt für ein angemessenes Ersatzeinkommen und bemüht sich um eine rasche Wieder-eingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt. Ebenso kann sie in bestimmten Situationen den Unternehmen helfen, schwierige Zeiten zu überbrücken und so Stellen zu erhalten. 
Finanziert durch Arbeitgeber und Lohnabzüge Arbeitnehmer.

 

Die Aufzählung ist nicht abschliessend.

AHV-Renten 2024:

 

Einzelpersonen:

Minimal-Rente  Fr.1'225.-*

Maximal-Rente Fr.2'450.-**

Ehepaare:

Maximal-Rente Fr.3'675.-

150% der max. Einzelrente

 

*Die Minimal-Rente wird auch ausbezahlt, wenn man nie in die AVH ein-bezahlt hat.

**Maximal-Rente bedingt Beitragsdauer Frau 43J. Mann 44J. und ein durch-schnittliches Jahreseinkommen von Fr.88'200.- 

 

Die Minimal-Rente betrug 1948 Fr.40.-.Teuerungs-bereinigt entspricht dies heute Fr.192.-

 

AHV-Bezugsalter

1948- 2033 

Alter Männer 65 Jahre

1948: Alter Frauen 65J.

1964: Alter Frauen 62J.

2001: Alter Frauen 63J. 

2005: Alter Frauen 64J.

2025: schrittweise Anp.

2028: Alter Frauen 65J.

 

Renteninitiative 2033:

Schrittweise Anpassung

Alter Mann + Frau 66J.

Danach Anpassung an Lebenserwartung.


Wir werden älter

Frauen

1984:  80,1 Jahre

1994:  81,8 Jahre

2004:  83,7 Jahre

2014:  85,2 Jahre

2024:  86,6 Jahre

 

+ 6,5 Jahre!

(innerhalb 40 Jahren)

 

2024:

Durchschnittlicher Bezug AHV-Rente während

rund 21,6 Jahren

Tendenz steigend!

 

Auszahlung pro Person

Minimal-Einzelrente: Fr.317'000.-

 

Männer

1984:  73,4 Jahre  

1994:  75,2 Jahre

2004:  78,6 Jahre

2014:  81,0 Jahre

2024:  83,3 Jahre

 

+ 9,9 Jahre!

(innerhalb 40 Jahren)

 

2024:

Durchschnittlicher Bezug AHV-Rente während 

rund 18,3 Jahren

Tendenz steigend!

 

Auszahlung pro Person

Minimal-Einzelrente: Fr.269'000.-


Quellen: 

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Bundesamt für Statistik BFS

WAS Wirtschaft Arbeit Soziales Ausgleichskasse Luzern

Pensioniert 2061 

Ich, Eva Forster bin 30 Jahre alt und werde mit 68 Jahren und 4 Monaten im Jahr 2061 pensioniert. Eine Rente erhalte ich nur, wenn die AHV-Finanzierung dauerhaft gesichert ist. Ein richtiger Ansatz dazu ist die Renteninitiative, welche das Pensionsalter ab 2033 auf 66 Jahre erhöhen und danach an die Lebenserwartung koppeln will. Gut zur Sicherung der künftigen Renten. Wir leben immer länger und beziehen immer länger eine AHV-Rente, welche von immer weniger Menschen finanziert wird. Die arbeitende Bevölkerung kann das Ganze nicht allein stemmen.
Ein
JA zur Renten-Initiative ist eine faire Lösung, zu der alle Generationen beitragen.


Anders die Forderung nach einer 13. AHV-Rente. Tönt sympathisch, wird aber für den Mittelstand und Familien richtig teuer. Bei einem ja wird das Geld mit der Giesskanne an alle Bezüger verteilt. Bezahlen tut dies die arbeitende Bevölkerung (welche abnimmt) mit höheren Lohnabzügen. Zusätzlich mit höheren Mehrwert-

steuern für alle. Ich bin mir sicher, dass dies nicht im Sinne der AHV-Erfinder ist. Es braucht gezielte Hilfen bei den Minimal-Renten und nicht lebenslang zusätzliches Geld für Menschen, die eine gute Vorsorge haben.