... mega gärn
of Lozärn.

Wenn die Gesundheitskosten krank machen… 

Unser Schweizer Gesundheitssystem ist weltweit führend. Die de-zentrale Führung durch die Kantone, Fehler im Tarifsystem und zu hohe Ansprüche machen es zunehmend unbezahlbar. Es braucht dringend Reformen, die Kosten zu senken. Belegt ist, die beiden Initiativen vom 9. Juni dämpfen keine Kosten, sondern verlagern diese indirekt auf alle Steuerzahlenden. Bei 2x NEIN gelten die Gegenvorschläge von Bundesrat und Parlament. Diese gehen in die richtige Richtung und nehmen alle Kantone und Akteure in die Pflicht, die Grundversorgung effizient und bezahlbar zu halten.

Recht auf Grundversorgung im Kanton Luzern

Die obligatorische Krankenversicherung garantiert allen den Zugang zur Grundversorgung. Sie haben -bei gleichen Leistungen- die freie Wahl zwischen 29 Kassen! Die Prämien sind vom gewählten Tarif-modell/Franchise, der Region sowie der Altersstruktur der Kasse abhängig. Zusatzversicherungen gehören nicht dazu.

Angebot Grundversorgung im Kanton Luzern

Die Luzerner «Spitalliste» regelt die Anzahl Spital-Standorte und Leistungen. Wichtig zu wissen, dieses Angebot und die Leistungen sind für alle Krankenkassen in gleicher Summe Prämien relevant. Der grösste Leistungsanbieter ist der Kanton selbst. Er hat 2008 die eigenen Spitäler in die LUKS Gruppe AG überführt und wurde damit zum grössten, nicht universitären Spital der Schweiz. Es umfasst über 100 Kliniken, Abteilungen und Zentren wie in Sursee und Wolhusen. 2021 wurde das Kantonsspital Nidwalden zusätzlich als Tochterfirma übernommen. Die selbstständig agierende AG ist zu 100% im Besitz des Kanton Luzern. 

Tarifpartner der Grundversorgung

Die Tarifpartner spielen eine wichtige Rolle beim Verhandeln über die Festlegung von Leistungen und Tarifen. TARMED ist die Tarif-struktur für ambulante ärztliche Leistungen. SwissDRG ist das Tarif-system für stationäre Spitalbehandlungen. Beide Systeme sind aus den Fugen geraten und haben dringenden Reformbedarf. 

Wer bezahlt die Kosten der Grundversorgung 

Die Versicherten beteiligen sich durch die Prämien, Franchise und Selbstbehalt an den Behandlungskosten. Der maximale Selbstbehalt ist fixiert. Die Franchise beginnt immer zu Jahresanfang neu. 

Prämienverbilligungen für die Grundversorgung

Der Kanton legt die Anspruchsgrenze fest. Diese sind einkommens- und vermögensabhängig. Anträge müssen jeweils bis 31. Oktober gestellt werden. Kontakt: www.was-luzern.ch

Auf den Punkt gebracht 

Die obige Auflistung zeigt die Komplexität auf. Nebst den Leistungs-erbringern, stehen auch wir als Leistungsbezüger in der Pflicht. Die steigenden Ansprüche und Erwartungen, aber auch die älter werdende Bevölkerung sind grosse Kostentreiber. Es braucht grundlegende Reformen auf allen Ebenen. Das Parlament und der Bundesrat hat dies erkannt und stellt den Initiativen wirksame Massnahmen gegenüber. Spät, aber noch nicht zu spät.

Darüber stimmen wir am 9. Juni ab:

 

Prämien-Entlastungs-Initiative der SP:

«Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien» 

Die Initiative fordert, dass die Versicherten höchstens 10% ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien aufwenden müssen. 

Bei einem JA wird keines der strukturellen Probleme gelöst. Die Kosten steigen weiter und die jährlichen Fehlbeträge von 3,5 bis 5 Milliarden Franken müssen zusätzlich über Steuererhöhungen finanziert werden. 

Bei einem NEIN wird der indirekte Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament wirksam. Die Ungleichheiten bei den Prämienverbilligungen zwischen den Kantonen werden beseitigt und einheitlich geregelt. Die Kantone stellen mehr Mittel für Prämienverbilligungen bereit. Dies entlastet gezielt die Betroffenen. 

 

Kostenbremse-Initiative der Mitte-Partei:

«Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen» 

Zukünftig sollen die Lohnentwicklung und das Wirtschaftswachstum vorgeben, wie stark die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung maximal steigen dürfen. 

 

Bei einem JA wird keines der strukturellen Probleme gelöst. Die Kosten steigen weiter und der Kostendruck auf alle Leistungsanbieter wird massiv erhöht. Es droht ein Leistungs- und Qualitätsabbau sowie die «Zweiklassen-Grundversorgung».

 

Bei einem NEIN wird der indirekte Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament wirksam. Der Bundesrat legt gemeinsam mit den Leistungserbringern alle vier Jahre fest, wie stark die Kosten in der obligatorischen Krankenversicherung höchstens steigen dürfen.

Steigen diese stärker, müssen korrigierende Massnahmen geprüft werden. Eine Kommission überwacht die Erfüllung der Ziele und gibt geeignete Kostendämpfungsmassnahmen ab. Eine Studie des BAG zeigt ein Effizienzpotential von mehreren Milliarden pro Jahr durch klare Kosten- und Qualitätsziele auf allen Ebenen.

Abstimmungs-Empfehlung 2x NEIN

Die SP belastet die arbeitende Bevölkerung und den Mittelstand erneut mit zusätzlichen Steuerabgaben, ohne die Gesundheits-kosten wirklich zu senken.

Die Mitte-Partei übergibt das Kostenproblem den Leistungs-erbringern (Spitäler/Heime/Ärzte), ohne die Kosteneinsparungen und das strukturelle Problem zu benennen und zu lösen. 

Ich lehne beide Gesundheits-Initiativen ab.

Die Gegenvorschläge bieten die Chance, unser Gesundheits-system zu reformieren und fit für die Zukunft zu machen.